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   BVerwG, 08.10.1981 - 4 B 135.81   

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BVerwG, 08.10.1981 - 4 B 135.81 (https://dejure.org/1981,6261)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1981 - 4 B 135.81 (https://dejure.org/1981,6261)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 4 B 135.81 (https://dejure.org/1981,6261)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Überprüfung einer Grundsatzrüge in einem Revisionsverfahren - Begriff des Bebauungszusammenhanges im Sinne des Bundesbaugesetzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1981 - 4 B 135.81
    Mit diesem Ausgangspunkt steht das Berufungsurteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff des Bebauungszusammenhanges im Sinne des § 34 BBauG, wonach unbebaute Grundstücke nicht deshalb wie bebaut zu behandeln sind, weil ihre Bebauung beabsichtigt und möglicherweise auch schon genehmigt ist; eine lediglich mehr oder weniger verläßlich in Aussicht stehende Bebauung vermag das Tatbestandsmerkmal des Bebauungszusammenhangs nicht zu erfüllen (Urteile vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58 S. 16 [18 ff.]] und vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 16.73 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 50]).

    Die Behauptung der Klägerin, die im Zeitpunkt der Augenscheinseinnahme durch das Berufungsgericht (29. April 1980) noch vorhandene Waldfläche westlich des streitbefangenen Grundstücks sei bereits 1980 gerodet und 1981 sei mit ihrer Bebauung begonnen worden, wäre nach § 137 Abs. 2 VwGO in einem Revisionsverfahren unbeachtlich (vgl. Urteil vom 26. November 1976 a.a.O. S. 19 f.).

    Das Berufungsurteil beruht ferner nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1975, vom 26. November 1976 (a.a.O.) und vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 18. Das folgt aus den vorstehenden Darlegungen zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung.

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.68

    Zulässigkeit einer Tankstelle im unbeplanten Innenbereich - Umfang der bei der

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1981 - 4 B 135.81
    Das Berufungsurteil beruht ferner nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1975, vom 26. November 1976 (a.a.O.) und vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 18. Das folgt aus den vorstehenden Darlegungen zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung.
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges;

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1981 - 4 B 135.81
    Mit diesem Ausgangspunkt steht das Berufungsurteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff des Bebauungszusammenhanges im Sinne des § 34 BBauG, wonach unbebaute Grundstücke nicht deshalb wie bebaut zu behandeln sind, weil ihre Bebauung beabsichtigt und möglicherweise auch schon genehmigt ist; eine lediglich mehr oder weniger verläßlich in Aussicht stehende Bebauung vermag das Tatbestandsmerkmal des Bebauungszusammenhangs nicht zu erfüllen (Urteile vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58 S. 16 [18 ff.]] und vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 16.73 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 50]).
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